Betrifft der CO 2 -Emmissionshandel die Immobilienbranche? Und ob!
Der seither kaum bekannte aber schon längst von der Europäischen Union verabschiedete Green Deal hat nachstehende Auswirkungen:
a) Einführung eines neuen Emmisionshandelsgesetzes (EU-ETS 2)
b) Klimaspezialfonds
c) EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bezüglich der CO 2 -Bespeisung
Der Geltungsbereich für Gebäude ist somit im EU-ETS 2, und geht hierdurch im Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) auf.
Das Ziel der
Erneuerbaren Energie Richtlinien (RED III), ist ein
erneuerbarer Energieanteil von 42,5 % Bruttoenergie-verbrauch bis 2030.
Somit wird
HOLZ WIRD ALS ERNEUERBARE ENERGIE EINGESTUFT