Betrifft der CO -Emmissionshandel die Immobilienbranche? Und ob!

Der seither kaum bekannte aber schon längst von der Europäischen Union verabschiedete Green Deal hat nachstehende Auswirkungen:

a) Einführung eines neuen Emmisionshandelsgesetzes (EU-ETS 2)

b) Klimaspezialfonds

c) EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bezüglich der CO -Bespeisung

Der Geltungsbereich für Gebäude ist somit im EU-ETS 2, und geht hierdurch im Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) auf.

Das Ziel der Erneuerbaren Energie Richtlinien (RED III), ist ein erneuerbarer Energieanteil von 42,5 % Bruttoenergie-verbrauch bis 2030.

Somit wird

HOLZ WIRD ALS ERNEUERBARE ENERGIE EINGESTUFT